Das ist ab 2026 neu in der österreichischen Trinkwasserverordnung:
PFAS („Forever Chemicals“) werden reguliert
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Es wird ein verbindlicher Grenzwert für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) eingeführt: Ab 12.1.2026 gilt 0,10 µg/l für die Summe von 20 ausgewählten PFAS-Verbindungen („Summe PFAS-20“).
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Zusätzlich gibt es einen zweiten Parameter „PFAS gesamt“ mit einem Grenzwert von 0,50 µg/l ab 2026.
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Diese Neuerung folgt der EU-Trinkwasserrichtlinie (EU 2020/2184), die solche Summen-Grenzwerte vorsieht.
- Wasserversorger müssen ab dem Stichtag regelmäßig auf die 20 PFAS-Verbindungen testen. Land
Alte Bleileitungen müssen ausgetauscht oder stillgelegt werden
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Bleirohre sind gesundheitlich problematisch. Daher steht in der Verordnung, dass alte Bleileitungen prinzipiell bis 12.1.2026 stillzulegen oder zu ersetzen sind.
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Gleichzeitig wird der zulässige Grenzwert für Blei nochmals präzisiert.
Risikobewertung & Risikomanagement
Wasserversorgungsanlagen müssen ein risikobasiertes Konzept einführen: Bis spätestens 12. Jänner 2029 ist eine erste umfassende Risikobewertung mit anschließendem Risikomanagement verpflichtend.
Diese Strategie soll sicherstellen, dass mögliche Gefahren (z. B. durch Kontamination, Leckagen oder neue Schadstoffe) früh erkannt und angegangen werden.
Neue chemische Parameter
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Neben PFAS wird ab 12.1.2026 auch Bisphenol A neu als Pflichtparameter in die regelmäßigen Wasseranalysen aufgenommen.
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Weitere Schwermetalle (z. B. Chrom) werden schrittweise mit niedrigeren Grenzwerten reguliert. Laut manchen Quellen betrifft das vor allem Chrom, Arsen und Blei langfristig.
Informationspflicht gegenüber VerbraucherInnen
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Wasserversorger müssen Verbraucherinnen und Verbraucher besser informieren: z. B. über Untersuchungsergebnisse, mögliche Risiken oder Einschränkungen in der Nutzung.
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Damit soll Transparenz geschaffen werden, insbesondere wenn PFAS-Werte in der Nähe des Grenzwerts liegen.